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   VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469   

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VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469 (https://dejure.org/2016,25122)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469 (https://dejure.org/2016,25122)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2016 - 3 ZB 15.1469 (https://dejure.org/2016,25122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch für nicht genommenen Erholungsurlaub aufgrund Dienstunfähigkeit aus Krankheitsgründen über den unionsrechtlichen Mindesturlaubsanspruch hinaus gilt auch für Beamte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines Beamten für nicht genommenen Erholungsurlaub aufgrund Dienstunfähigkeit aus Krankeitsgründen

  • rewis.io

    Gilt auch für Beamte: Keine Urlaubsabgeltung über den unionsrechtlichen Mindesturlaubsanspruch hinaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindesturlaubsanspruch; Dienstunfähigkeit; Besoldung; Grad der Behinderung; Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines Beamten für nicht genommenen Erholungsurlaub aufgrund Dienstunfähigkeit aus Krankeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469
    1.1 Nach der Rechtsprechung des EuGH (U. v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10 - juris Rn. 32) steht auch Beamten aufgrund von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) bei Eintritt in den Ruhestand ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub zu, den sie nicht genommen haben, weil sie aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet haben.

    Es ist Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie Beamten weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren sowie ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sie eine finanzielle Vergütung auch für den Fall vorsehen, dass einem in den Ruhestand getretenen Beamten diese zusätzlichen Ansprüche krankheitsbedingt nicht haben zugutekommen können (EuGH, U. v. 3.5.2012 a. a. O. Rn. 37).

    Zwar sind die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des EuGH (U. v. 3.5.2012 a. a. O. Rn. 36) nicht gehindert, eine finanzielle Vergütung für den Fall zu gewähren, dass der über den Mindesturlaub hinausgehende Urlaub aus Krankheitsgründen nicht genommen werden kann.

  • BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 324/14

    Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 der Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469
    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, NB. v. 15.5.2014 - 2 BvR 324/14 - juris Rn. 13).

    v. 15.5.2014 a. a. O. Rn. 12), die ggf. auszugleichen wären.

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469
    Aus Art. 7 RL 2003/88/EG folgt im Übrigen auch kein Recht auf ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub (vgl. EuGH, U. v. 22.11.2011 - Rs. C-214/10 - juris Rn. 30, 43 f.; BVerfG, NB.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469
    Der Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG ist allerdings auf die sich aus Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG ergebenden vier Wochen Erholungsurlaub beschränkt (BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992

    Beamter auf Lebenszeit - Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469
    Dabei kann offen bleiben, ob ein solcher Anspruch nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Kläger gegen seine Versetzung in den Ruhestand vorgeht (3 ZB 15.1992), so dass es an der Tatbestandsvoraussetzung der Beendigung des Beamtenverhältnisses fehlen dürfte.
  • BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81

    Vorliegen eines besonderen Einzelfalls i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 3 der Verordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469
    Darüber hinausgehende Ansprüche wie insbesondere auf Urlaubsabgeltung in Geld bestehen für den Beamten grundsätzlich nicht (BVerwG, B. v. 27.10.1982 - 2 B 95.81 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 1 A 2308/14

    Urlaubsabgeltungsansprüche eines Beamten i.R.e. Antrags auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469
    1.3.1 Zweifel an der Richtigkeit des Ersturteils ergeben sich nicht daraus, dass der Kläger Resturlaub in Höhe von jeweils 14 (2009 und 2010) bzw. 15 Tagen (2011) gemäß § 11 UrlV angespart hat, da es sich bei dem angespartem Urlaub nicht um Mindesturlaub nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG handelt (vgl. OVG NRW, B. v. 26.1.2016 - 1 A 2308/14 - juris Rn. 5).
  • VG Bayreuth, 04.02.2020 - B 5 K 19.14

    Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung im Beamtenrecht

    Darüber hinausgehende Ansprüche wie insbesondere auf Urlaubsabgeltung in Geld bestehen für den Beamten grundsätzlich nicht (BVerwG, B.v. 27.10.1982 - 2 B 95.81 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 14).

    Hierin liegt kein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 45 BeamtStG (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 3 ZB 22.759

    Kein Abgeltungsanspruch für verfallenden Resturlaub

    Darüberhinausgehende Ansprüche wie insbesondere auf Urlaubsabgeltung in Geld bestehen für den Beamten grundsätzlich nicht (BVerwG, B.v. 27.10.1982 - 2 B 95.81 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 14).

    Urlaubstage, die über den nach Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88/EG unionsrechtlich gewährleisten Mindesturlaub hinausgehen, sind nicht vom Urlaubsabgeltungsanspruch nach Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG erfasst (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 22.10.2018 - 3 ZB 17.123

    Nachzahlung von Bezügen und Urlaubsabgeltung nach Einstellung des

    Im Übrigen kommt eine Urlaubsabgeltung auch nach der Rechtsprechung des EuGH lediglich dann in Betracht, wenn ein Beamter krankheitsbedingt gehindert war, den Urlaub zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.2016 - 2 B 72.15 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 29.2.2016 - 6 ZB 15.2493 - juris Rn. 12; B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 16.02.2021 - 3 ZB 20.2862

    Keine Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs eines verstorbenen Beamten

    Aus der Bestimmung folgt im Übrigen auch kein Recht auf ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub, die ggf. auszugleichen wären (BayVGH, B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 12 f. m.w.N.).
  • VG München, 21.10.2020 - M 5 K 20.2997

    Keine Abgeltung von Resturlaubs über Mindesturlaub hinaus

    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B.v. 15.5.2014 - 2 BvR 324/14 - NVwZ 2014, 1160 = NZA 2014, 838, juris Rn 15; vgl. zum Ganzen ausdrücklich auch: BayVGH, B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 6).
  • VG München, 22.11.2016 - M 5 K 14.3346

    Angemessenheit der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Urlaubsabgeltung nach

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Abgeltung nicht genommenen Urlaubs im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung nur dann in Betracht kommt, wenn der Beamte krankheitsbedingt gehindert war, den Urlaub in seiner aktiven Dienstzeit zu nehmen (BVerwG, B.v. 16.6.2016 - 2 B 72/15 - juris, Rn. 11 a.E.; BayVGH, B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris, Rn. 4 und B.v. 29.2.2016 - 6 ZB 15.2493 - juris Rn. 12 a.E.).
  • VG Bayreuth, 30.06.2023 - B 5 K 22.895

    Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, keine finanzielle

    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt eine Urlaubsabgeltung nur dann in Betracht, wenn ein Beamter krankheitsbedingt gehindert war, den Urlaub zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.2016 - 2 B 72.15 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 29.2.2016 - 6 ZB 15.2493 - juris Rn. 12; B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 4; B.v. 22.10.2018 - 3 ZB 17.123 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 21.11.2017 - M 5 K 16.5271

    Keine Urlaubsabgeltung nach Dienstenthebung

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Abgeltung nicht genommenen Urlaubs im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung nur dann in Betracht kommt, wenn der Beamte krankheitsbedingt gehindert war, den Urlaub in seiner aktiven Dienstzeit zu nehmen (BVerwG, B.v. 16.6.2016 - 2 B 72/15 - juris Rn. 11 a.E.; BayVGH, B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 4 und B.v. 29.2.2016 - 6 ZB 15.2493 - juris Rn. 12 a.E.).
  • VG Kassel, 06.07.2022 - 1 K 1638/20

    Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, Entschädigung für Lebensarbeitszeitkonto und

    Jedoch liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch unmittelbar aus der Richtlinie deshalb nicht vor, weil eine Abgeltung nicht genommenen Urlaubs nur dann in Betracht kommt, wenn der Beamte krankheitsbedingt gehindert war, den Urlaub in seiner aktiven Dienstzeit zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 B 72/15 - juris Rn. 11 a.E.; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 4 und Beschluss vom 29. Februar 2016 - 6 ZB 15.2493 - juris Rn. 12 a.E.).
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